Bauausschusssitzung vom 02.06.2022

In der Sitzung vom 02.06.2022 standen viele Themen auf der Tagesordnung, u.a. der der Bebauungsplan "In der Maate III", Rabber.

Bebauungsplan Nr. 88 "In der Maate III", Rabber

Im Bauleitplanverfahren stand der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss auf der Tagesordnung. Auf unsere Initiative hin wird die Regenwassernutzung mittels Zisternen erstmals in einem Bad Essener Bebauungsplan verpflichtend verankert.

Auf Vorschlag der Verwaltung wurde im Entwurfs- und Auslegungsbeschluss die Zisternennutzung für jedes Grundstück vorgesehen, wobei die Verwendung des gesammelten Regenwassers offengehalten wurde. Dies ging der CDU-/FDP-Gruppe im Gemeinderat nicht weit genug: „Wenn wir die Zisternennutzung für jedes Grundstück schon vorsehen, was grundsätzlich der richtige Schritt ist, sollten wir die Bauherren auch zur Regenwassernutzung verpflichten.“, so Ralf Lange, Sprecher der CDU-/FDP-Gruppe. Hier auf Freiwilligkeit zu setzen, laufe ins Leere;  entsprechende Erfahrungen habe man an anderer Stelle bereits gemacht. „Ohne die verbindliche Verpflichtung im Rahmen der Bauvorschriften dürften die Bauherren Einsparpotenziale suchen und das Regenwasser nur zur Gartenbewässerung in den trockenen Sommermonaten einsetzen. Wenn nun aber von Beginn der Planung an ein zweiter Wasserkreislauf im Neubau mitgedacht wird, halten sich die Mehrkosten in Grenzen und der gewünschte Effekt, Regenwasser ganzjährig auch im Haushalt zu nutzen, tritt ein.“, so Lange weiter. 


Im Übrigen sei die Regenwassernutzung durch private Verbraucher und Bauherren nur ein Baustein in der ökologischen und nachhaltigen Optimierung von Bauvorhaben. „Die Wiedergewinnung von Grundwasser ist ein zentraler Faktor. Hier geht es uns um die Reduzierung der Flächenversiegelung durch die Vorgabe eines durchschnittlichen Abflussbeiwertes von höchstens 0,5. Dieser soll für die (neben den Gebäuden) zusätzlich befestigten Flächen auf Grundstücken gelten.“. Durch weniger versiegelte Quadratmeter pro Grundstück in Verbindung mit geeigneten Regenrückhaltebecken, wie im Bebauungsplanentwurf vorgesehen, könne man so auch etwas für die Grundwasserneubildung tun. Beide Vorschläge wurden im Bauausschuss einstimmig angenommen und werden nun in den Entwurf zum Bebauungsplan übernommen. 


Nach dem Willen der CDU-/FDP-Gruppe werden aber weitere Schritte folgen. In der hiesigen Region stehen häufig Lehmböden an, die bei Regen das Wasser nicht spontan aufnehmen und speichern können. Hier muss deshalb konzeptionell gedacht und gehandelt werden, um die Grundwasser- und damit die Trinkwasserversorgung auch mittelfristig zu sichern. „Die CDU-/FDP-Gruppe wird sich dazu mit dem Wasserverband beraten und abstimmen,“, so Lange, „um geeignete Lösungen zu entwickeln. Wir können uns beispielsweise Sickergräben vorstellen oder auch die Ausstattung von Regenrückhaltebecken mit Überläufen. So kann das Wasser stehenbleiben und langsam in die dichten Böden verrieseln. Ralf Lange dazu abschließend: „Nur in der Summe aller Maßnahmen können wir unsere heute noch gute Position in der lokalen Wassergewinnung sichern und verfestigen.“.